PM: Versetzung von zugewanderten Schüler*innen in die Gymnasiale Oberstufe

Stellungnahme der Gesamtschüler*innenvertretung Bremen

Zur Vorlage Nr. L 78/19 für die Sitzung der Deputation für Kinder und Bildung
am 24. 05. 2017
«Zugänge für zugewanderte Schülerinnen und Schüler schaffen – Änderungen über die Gymnasiale Oberstufe (GyO-VO)»

In genannter Vorlage für die Deputation für Kinder und Bildung wird ein Verfahren zum Übergang von zugewanderten Schüler*innen in die Gymnasiale Oberstufe beantragt. Dieses umfasst eine zweijährige Laufzeit der Vorkurse, mit einem Schwerpunkt auf Sprachförderung im ersten Jahr und einem Schwerpunkt der fachlichen Förderung im zweiten Jahr. So soll das zweite Jahr inhaltlich nach Maßstäben einer regulären 10. Klasse, sowie mit einer Wochenstundenzahl von 32-34 Stunden erfolgen.

Als Grundlage des Übergangs zur Gymnasialen Oberstufe muss nach dem zweijährigen Besuch der Vorbereitungsklasse ein Mittlerer Schulabschluss(MSA) mit einem Durchschnitt von 3,0 abgelegt werden.

Die Gesamtschüler*innenvertretung hält dieses Vorhaben als Gesamtkonzept aus folgenden Gründen nicht für sinnvoll.
Die MSA-Prüfung als Grundlage der Übergangsberechtigung zur Gymnasialen Oberstufe wird den besonderen Umständen, unter denen die Vorkursschüler*innen lernen, nicht gerecht.

Eine Prüfung, die andere Schüler*innen nach einer sechsjährigen Mittelstufenzeit ablegen nach zwei Jahren Unterricht in deutscher Sprache ablegen zu müssen, oftmals vor dem Hintergrund von traumatischen Fluchterfahrungen und noch keinem sehr langen Aufenthalt in Deutschland und damit einhergehend noch möglichen großen Unsicherheiten und Herausforderungen im persönlichen Lebensumfeld halten wir nicht für sinnvoll.

Vielmehr sollte dem Verfahrensvorschlag des Alexander von Humboldt-Gymnasiums nachgegangen werden, dass in die Entscheidung über eine Versetzung in die Gymnasiale Oberstufe neben Leistungsnachweisen auch eine Prognose über das Entwicklungspotenzial der Schüler*innen durch die Lehrenden mit einbezogen werden muss. Ein MSA könnte nach der Einführungsphase abgelegt werden.

Anders würde die Hürde, ein Abitur in Deutschland zu erreichen unnötig hoch gelegt werden und kann unter Berücksichtigung der o.g Umstände wohl auch nicht als gerecht bezeichnet werden.
Die Schwerpunktsetzung im zweiten Vorkursjahr auf die fachliche Förderung müsste unserer Meinung nach die fachsprachliche Förderung einbeziehen. Ein Curriculum mit weniger Fächern, aber einer angemessenen Stundenzahl für diese Fächer, damit eine stärkere Verknüpfung von fachsprachlicher Entwicklung und dem Erlernen von Fachinhalten stattfinden kann, ist unserer Ansicht nach zielführender.

Kritisch sehen wir auch den Zeitpunkt der Entscheidung. Vier Wochen vor den Sommerferien, wo die Schulen das nächste Schuljahr schon geplant haben, solche gravierenden konzeptionellen Festlegungen, die direkt nach den Sommerferien umgesetzt werden müssten, durchsetzen zu wollen, halten wir nicht für angemessen.

Stellungnahme-GSV-Bremen-23.05.17

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